Link-Icon

  Aktuell  

 Digitale Rentenübersicht 

 mit etsIDR (Interface Digitale Rentenübersicht) 

 eine Cloud-Standard-Softwarelösung in ISO zertifizierter Umgebung 

Wir sind Ihr Intermediär für die Digitale Rentenübersicht mit etsIDR


Sind Sie bereits dabei ihre Bestände für die Abfrage der ZfDR vorzubereiten?
Stellt Sie die Umsetzung vor eine technische und finanzielle Herausforderung?

Unsere Cloud-Standard-Softwarelösung etsIDR (Interface Digitale Rentenübersicht) Version 1.0 ist seit Beginn der ersten freiwilligen Test-/Betriebsphase der Digitalen Rentenübersicht im Einsatz.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung des Anmelde- und Anbindungsprozesses.
Wir bieten Ihnen die technische Infrastruktur für die Beantwortung der Anfragen der ZfDR

Responsive image  Planbare Kosten

Responsive image  Keine Neuinvestition in digitale Infrastruktur

Responsive image  Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Das Online-Portal "Digitale Rentenübersicht" soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, alle Informationen über deren eigene komplette Altersversorgung (aktuelle Rentenauskunft) per Click abzurufen und einer verständlichen Übersicht, zu den folgenden Rentendaten Auskunft geben:

  • Zum Zeitpunkt des Abrufs erreichten Versorgungsleistungen
  • Bis zum Renteneintritt erreichbaren Versorgungsleistungen
  • Allgemeine Angaben zum jeweiligen Versorgungsprodukt und -einrichtung

...

Die Daten werden von der Einrichtung mindestens einmal jährlich an etsIDR übertragen. Basis dieser Rentendaten sind die jährlichen Standmitteilungen, welche verpflichtend von der jeweiligen Versorgungseinrichtung erstellt werden müssen. etsIDR stellt die Daten dem ZfDR Portal für die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

...

Das Gesetz zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft und befindet sich unter Zuständigkeit der ZfDR (Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht) in technischer Umsetzung.

Eine Test-/Betriebsphase für die Digitale Rentenübersicht begann Ende 2022 und soll im Dezember 2023 abgeschlossen sein. Ab Januar 2024 liefern zunächst die gesetzlich dazu verpflichteten bAV Einrichtungen (Pensionsfonds, -kassen und Direktversicherungen) die benötigten Rentendaten.

Ab Januar 2024 liefern zunächst die gesetzlich dazu verpflichteten Pensionskassen, -fonds und Direktversicherungen die benötigten Rentendaten (Daten und Standmitteilungen).

Alle weiteren bAV Einrichtungen können zudem freiwillig ab Beginn der ersten Test-/Betriebsphase Ende 2022 den Anschluss für das ZfDR-Portal herstellen, um Rentendaten bereitzustellen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt